Wer in Baden-Württemberg ein neues Haus bauen möchte, muss seit dem 01.05.2022 eine Solaranlage auf dem Dach installieren lassen. Ab Januar 2023 gilt die Photovoltaik-Pflicht auch bei einer „grundlegenden“ Dachsanierung von Bestandsgebäuden. Baden-Württemberg ist damit das erste Flächenbundesland, das eine umfassende Solarpflicht erlassen hat.
Welche Bundesländer ziehen 2023 nach?
Auch Berlin und Hamburg haben eine Solarpflicht für Neubauten verabschiedet, die ab 2023 greifen wird. In Berlin betrifft diese auch die Dachsanierungen von Bestandsgebäuden, in Hamburg wird Photovoltaik auf sanierten Dächern erst ab 2025 zur Pflicht. Nordrhein-Westfalen sieht eine Solarpflicht ab 2022 vor – allerdings nur für überdachte Parkflächen mit mehr als 35 Parkflächen bei Nichtwohngebäuden. In Rheinland-Pfalz müssen ebenfalls überdachte Parkflächen ab 50 Stellplätzen ab 2023 mit Solarmodulen ausgestattet werden. Das Gleiche gilt für gewerbliche Neubauten.
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Sachsen, Niedersachsen, Bremen und Bayern haben bereits Pläne für die Umsetzung einer Solarpflicht. Bayern möchte diese im Juli 2022 auf Nicht-Wohngebäuden und ab Januar 2023 auf allen Wohngebäuden umsetzen. Ab 2025 sind auch Dachsanierungen von der Photovoltaik-Pflicht betroffen. Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben noch keine konkreten Pläne bekannt gegeben.
Wann kommt die bundesweite Photovoltaik-Pflicht?
Im Koalitionsvertrag haben alle Regierungsparteien festgehalten, dass zukünftig alle geneigten Dachflächen für die Sonnenenergie genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten zur Regel werden. Robert Habeck (Grüne) möchte eine solche Solarpflicht für Privatgebäude jedoch in naher Zukunft gesetzlich verankern. Trotzdem gilt: Zum jetzigen Zeitpunkt wurde noch keine bundesweite Einführung einer Photovoltaik-Pflicht beschlossen!
Was bedeutet eine Solarpflicht?
Im Gebäudebereich werden laut Bundesregierung ein Drittel der Treibhausgasemissionen – größtenteils beim Heizen – verursacht. Das Ziel ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu realisieren. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, braucht es energieeffizientere Gebäude und einen höheren Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch. Oder anders ausgedrückt: Langfristig muss Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Um das zu erreichen, steht nun die Idee einer bundesweiten Solarnutzungspflicht im Raum. Neubauten sollen dabei von Vornherein mit Photovoltaikanlagen geplant und errichtet werden. Bestandsimmobilien sollen eine Nachrüstung im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung bekommen – auch das verpflichtend. Im Anbetracht derzeit steigender Energiepreise ist der Anreiz für eine Solaranlage womöglich aber auch ohne Verpflichtung geschaffen.