In Kürze können Bauherren wieder einen Förderkredit bei der staatlichen KfW-Bank beantragen. Denn: Ab dem 20.04. wird die Förderung für Neubauten nach dem EH40-Standard wieder aufgenommen – jedoch mit geänderten Fördersätzen und Bedingungen. Energiesparhäuser mit dem Standard EH55 fallen gänzlich aus dem Programm.
„Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Ziel sei eine Neuausrichtung der Neubauförderung, die auf Nachhaltigkeit und Effizienz ausgerichtet ist.
1 Milliarde Euro im Fördertopf
Für das neue Programm stehe laut Habeck eine Milliarde Euro zur Verfügung. Bauherren sollten sich jedoch darauf einstellen, dass diese Summe sehr schnell ausgeschöpft sein werde. „Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert“, betont er und fügt hinzu: „Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen.“
Neuausrichtung in 3 Schritten
Die Wiederauflage der Neubauförderung erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1 ist der Neustart der EH40-Förderung. Das Programm ist auf eine Milliarde gedeckelt – die Fördersätze werden halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Bislang konnte man bei der KfW für ein normales Effizienzhaus 40 einen Förderkredit von maximal 150.000 Euro beantragen mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent bzw. 30.000 Euro. Künftig erhalten Bauherren nur noch zehn Prozent bzw. maximal 15.000 Euro Förderung.
Sollte das Budget von einer Milliarde bereits dieses Jahr ausgeschöpft sein, geht es in einem zweiten Schritt nahtlos mit der Neubauförderung EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) weiter. Dieses Programm, das bis zum 31.12.2022 laufen soll, ermöglicht eine Förderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG).
Als dritten Schritt sieht das Bundeswirtschaftsministerium ein neues, umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vor, dass ab dem 01.01.2023 in Kraft treten wird. „Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.