Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Der Antrags- und Zusagestopp tritt ab heute, den 24. Januar 2022 aufgrund der Ausschöpfung, der vom Bund bereitgestellten Haushaltsmittel in Kraft.
Förderung von Effizienzhäusern
Im November 2021 wurde von der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) bekanntgegeben, dass Bauherren das Darlehen oder die Zuschussvariante für das Effizienzhaus 55 nur noch bis zum 31. Januar 2022 beantragen können. Ein Grund mehr, wieso seit November 2021 bis heute Anträge in Milliarden Höhe eingegangen sind. Wie die KfW über vorliegende, noch nicht zugesagte Anträge entscheidet, ist derzeit unbekannt.
Hinweis: Der Antrags- und Zusagestopp bezieht sich auf alle Förderungen der BEG, egal ob Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 oder energetische Sanierungen.
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