Seit Kriegsausbruch in der Ukraine sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR mehr als 4,3 Millionen Menschen geflohen (Stand 10.04.2022) – ein großer Teil darunter sind Frauen und Kinder. Viele von ihnen kommen im Ankunftsland in temporären Notunterkünften unter und suchen eine längerfristige Bleibe. Zahlreiche Deutsche stellen ihren Wohnraum zur Verfügung.
Wo kann ich mich melden, wenn ich Flüchtlinge aufnehmen möchte?
Um Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sollten Sie Ihr Angebot offiziell registrieren lassen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
- Besuchen Sie die Webseite Ihrer Stadt oder des Landkreises, in der Sie leben. Dort finden Sie in der Regel Informationen, auf welchem Weg Sie Ihren Wohnraum registrieren können und entsprechende Links sowie Ansprechpartner dazu.
- Auch einige Bundesländer haben Portale eingerichtet, über die man Schutzsuchende registrieren kann, zum Beispiel das Land Bayern.
- Eine private Plattform ist das Vermittlungsportal "Unterkunft Ukraine" der gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft“ (gAG). Sie betreiben auch die Spendenplattform betterplace.org.
Wie lange sollte ich jemanden aufnehmen?
Die Antwort liegt ganz bei Ihnen als Wohnungsgeber. Sie können Personen temporär für wenige Nächte bei sich aufnehmen. Sinnvoll ist es allerdings, den Wohnraum für einen längeren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Bedenken Sie, dass Menschen, die aus dem Krieg geflohen sind, traumatisiert sind und einen Ort suchen, an dem sie zur Ruhe kommen können. Das gilt vor allem für die Kinder.
Ideal ist eine Anliegerwohnung mit eigenem Eingang, die Sie längerfristig zur Verfügung stellen können. Wer Menschen in einem Gästezimmer mit gemeinsamer Nutzung von Küche oder Bad bei sich aufnimmt, sollte damit rechnen, dass die Situation auch für die Wohnungsgeber psychisch belastend sein kann. Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass der genug Wohnraum zur Verfügung steht.
Minderjährige Kinder und Jugendliche dürfen übrigens nicht allein aufgenommen werden. Sie gelten als schutzbedürftig und werden nur über offizielle Stellen vermittelt.
Muss ich die Ausländerbehörde informieren?
Schutzsuchende aus der Ukraine dürfen in den ersten 90 Tagen ohne Anmeldung in Deutschland bleiben. In aller Regel sollte man sich zunächst beim Einwohnermeldeamt registrieren, wo Schutzsuchende weitere Informationen erhalten. Eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde ist zunächst zwar keine Pflicht. Aber um Sozialleistungen beziehen zu können und als Wohnungsgeber einen Mietzuschuss zu erhalten, sollte eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde (sowie dem Einwohnermeldeamt) erfolgen. Die Anmeldung hilft darüber hinaus, einen Überblick über die Zahl der Schutzsuchenden zu behalten.
Wer übernimmt die Einrichtung des Wohnraums?
Wohnungsgeber, die ihren Wohnraum zur Verfügung stellen, kümmern sich in aller Regel um die Bestückung der Räume mit Möbeln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Allerdings gibt es mittlerweile in vielen Städten und Gemeinden private oder offizielle Initiativen, über die Second-Hand-Möbel, Haushaltsgegenstände, Kinderwagen oder Kleidung vermittelt werden. Häufig finden sich in solchen Gruppen auch Menschen, die zwar selbst keine Menschen aufnehmen können, aber gerne bereit sind, beim Möbelaufbau oder bei Behördengängen zu unterstützen.
Wer kommt für mögliche Schäden in meinem Haus auf?
Sofern es sich um Ihr Eigenheim handelt, sind Gebäude und Hausrat bei Schäden über die üblichen Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgesichert. Am besten sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Versicherungsgesellschaft und besprechen, ob Sie ergänzende Angaben erforderlich sind. Auch beim Thema Haftpflicht ist Aufmerksamkeit nötig. Denn eine staatliche Haftpflichtversicherung existiert nicht und Schutzsuchende müssen eine private Versicherung abschließen.
Sofern Sie zur Miete wohnen und einen Flüchtling länger zur Untermiete aufnehmen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Spätestens ab einer Frist von 4 bis 8 Wochen können Sie davon ausgehen, dass es sich nicht mehr nur um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt.
Tipp: Die Bundesregierung hat die wichtigsten Informationen für die Geflüchteten auf der Webseite www.germany4ukraine.de zusammengestellt, die auch hilfsbereiten Eigentümern weiterhilft. Auch die Plattform „Unterkunft Ukraine“ bietet ein umfangreiches FAQ.